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   OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01   

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https://dejure.org/2002,2179
OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01 (https://dejure.org/2002,2179)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.03.2002 - 6 U 50/01 (https://dejure.org/2002,2179)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. März 2002 - 6 U 50/01 (https://dejure.org/2002,2179)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 651a Abs 4 BGB
    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Angaben eines Reiseveranstalters über Preiserhöhung wegen gestiegener Treibstoffkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung des vereinbarten Reisepreises wegen gestiegener Treibstoffkosten; Unlauteres Verhalten bei der Durchsetzung von Vertragsansprüchen; Wettbewerbswidriges Handeln; Verbraucherschutz; Kerosinzuschlag; Reiseveranstalter ; Erweckung irriger Vorstellungen; ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3 § 13 Abs. 2 Nr. 2
    Abgabe irreführender wettbewerbswidriger Erklärungen im Zusammenhang mit Reisepreiserhöhungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kerosin-Vorbehalt - Reiseveranstalter muss Papiere aushändigen

  • archive.is (Leitsatz)

    Irreführung des Reiseveranstalters bei einseitiger Reisepreiserhöhung - Kerosinzuschlag

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Reiseveranstalter: NUR Touristic GmbH -

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1264
  • MDR 2002, 1138
  • GRUR 2002, 727
  • GRUR-RR 2002, 341 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.05.1986 - I ZR 95/84

    Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Hierzu zählt die bloße Abwicklung eines Vertragsverhältnisses in der Regel nicht (BGH, GRUR 1986, 816, 818 [Ziff. II] - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf l; GRUR 1987, 180 f. -,Ausschank unter Eichstrich; WRP 2001, 1073, 1075 -Gewinnzertifikat; Baumbach / Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 1 UWG Rdnr. 694 f.).

    So fehlt es an einem Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs, wenn ein Unternehmer den Kunden nach Vertragsabschluß über dessen Berechtigung zum Widerruf des Vertrages täuscht, sofern es sich hierbei nicht um den Teil eines planmäßigen Gesamtverhaltens handelt, das bereits bei der Vertragsanbahnung, beispielsweise durch die Verwendung irreführender Vertragsbedingungen begonnen hatte (vgl. BGH, GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf l).

    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Nichtbeachtung der Pflichten aus der betreffenden Norm regelmäßig auch mit einer Ausnutzung der Rechtsunkenntnis der Vertragspartner verbunden sein wird (BGH, a.a.O. und GRUR 1986, 816, 818 - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf l).

    Ein solches Verhalten steht mit dem Sinn und Zweck des Leistungswettbewerbs und den guten kaufmännischen Sitten nicht in Einklang (vgl. BGH, GRUR 1986, 816, 818-Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf m.w.N.; Köhler/ Piper, UWG, 2. Auflage, § 1 Rdnr. 12 f., 32 ff.).

  • BGH, 10.12.1986 - I ZR 136/84

    Ausschank unter Eichstrich II

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Hierzu zählt die bloße Abwicklung eines Vertragsverhältnisses in der Regel nicht (BGH, GRUR 1986, 816, 818 [Ziff. II] - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf l; GRUR 1987, 180 f. -,Ausschank unter Eichstrich; WRP 2001, 1073, 1075 -Gewinnzertifikat; Baumbach / Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 1 UWG Rdnr. 694 f.).

    Ähnlich verhält es sich bei einer Minder- oder Schlechterfüllung vertraglicher Pflichten, sofern nicht der Kaufmann von vornherein auf eine Übervorteilung seiner Kunden abzielt und diese planmäßige Kundentäuschung zum Mittel seines Wettbewerbs gemacht hat (vgl. BGH, GRUR 1987, 180 f. - Ausschank unter Eichstrich II).

  • KG, 01.02.2000 - 5 U 7418/98

    Irreführung von Kunden einer Bank durch Mitteilung eines nicht aktuellen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Danach genügt es im vorliegenden Fall, daß das beanstandete Verhalten der Beklagten geeignet war, in einer Mehrzahl gleichartiger Fälle über die vertragliche Rechtsposition der Beklagten irrezuführen .(vgl. auch das mit der Berufungsbegründung zur Akte gereichte Urteil des KG vom 01.02.2000 - 5 U 7418/98 - Seite 5 unten).

    Ferner war die Handlungsweise der Beklagten auch nicht darauf ausgerichtet, werbende Wirkung für künftige Bestellungen zu entfalten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, GRUR 1990, 609, 611 - monatlicher Ratenzuschlag).Schließlich weicht auch der Sachverhalt, über den das KG in der oben bereits erwähnten Entscheidung vom 01.02.2000 (5 U 7418/98) zu befinden hatte, in einem wesentlichen Punkt von den Umständen des vorliegenden Falles ab.

  • BGH, 13.02.1992 - I ZR 79/90

    Beitragsrechnung - Irreführung/sonst; Verbandsausstattung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Demgegenüber spielte der wettbewerbsorientierte Gesichtspunkt der Erhaltung des Kundenstamms (vgl. hierzu BGH, GRUR 1992, 450, 452 - Beitragsrechnung) hier keine Rolle.
  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 36/98

    Haftung von Grundstücken in der ehemaligen DDR aus vom staatlichen Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Leistet ein Schuldner unter Vorbehalt, kann ein solcher Vorbehalt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 1984, 2826 f.; NJW 1999, 494, 496) unterschiedliche Bedeutung haben: Im allgemeinen will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 208 BGB a.F. / § 212 Abs. Nr. 1 BGB n.F.) entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offenhalten, das Geleistete gemäß § 812 BGB zurückzufordern.
  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 314/98

    Gewinn-Zertifikat

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Hierzu zählt die bloße Abwicklung eines Vertragsverhältnisses in der Regel nicht (BGH, GRUR 1986, 816, 818 [Ziff. II] - Widerrufsbelehrung bei Teilzahlungskauf l; GRUR 1987, 180 f. -,Ausschank unter Eichstrich; WRP 2001, 1073, 1075 -Gewinnzertifikat; Baumbach / Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 1 UWG Rdnr. 694 f.).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 171/97

    Sicherungsschein - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Der Verstoß gegen eine zwingende Norm, die - verbindlich für sämtliche Reiseveranstalter - den Schutz der Verbraucher in allen einschlägigen Fällen regelt, kann nämlich den Anwendungsbereich des UWG auch dann eröffnen, wenn diese Vorschrift (nur) mittelbar zu gleichen Wettbewerbsbedingungen unter den Reiseveranstaltern beiträgt (vgl. BGH, WRP 2000, 633, 635- Sicherungsschein).
  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Leistet ein Schuldner unter Vorbehalt, kann ein solcher Vorbehalt nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, NJW 1984, 2826 f.; NJW 1999, 494, 496) unterschiedliche Bedeutung haben: Im allgemeinen will der Schuldner lediglich dem Verständnis seiner Leistung als Anerkenntnis (§ 208 BGB a.F. / § 212 Abs. Nr. 1 BGB n.F.) entgegentreten und die Wirkung des § 814 BGB ausschließen, sich also die Möglichkeit offenhalten, das Geleistete gemäß § 812 BGB zurückzufordern.
  • BGH, 01.02.1990 - I ZR 45/88

    Monatlicher Ratenzuschlag - Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.03.2002 - 6 U 50/01
    Ferner war die Handlungsweise der Beklagten auch nicht darauf ausgerichtet, werbende Wirkung für künftige Bestellungen zu entfalten (vgl. zu diesem Gesichtspunkt BGH, GRUR 1990, 609, 611 - monatlicher Ratenzuschlag).Schließlich weicht auch der Sachverhalt, über den das KG in der oben bereits erwähnten Entscheidung vom 01.02.2000 (5 U 7418/98) zu befinden hatte, in einem wesentlichen Punkt von den Umständen des vorliegenden Falles ab.
  • OLG Nürnberg, 13.09.2021 - 3 U 1137/21

    Irreführung durch Briefbogen einer Rechtsanwaltskanzlei

    Rechtsanwaltskammern zählen zu den rechtsfähigen Verbänden zur Förderung gewerblicher Interessen i.S.v. § 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG, da sie die beruflichen Belange ihrer Mitglieder zu wahren und zu fördern haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2001 - I ZR 29/99, GRUR 2002, 727 sub II. 1, zu § 13 UWG a.F.).

    Sie ergibt sich insbesondere nicht aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, da das vorgesehene berufsrechtliche Instrumentarium weniger weitreichend ist, insbesondere nicht den Erlass einer Untersagungsverfügung eröffnet, die dann vollstreckt werden könnte (BGH, Urteil vom 25.10.2001 - I ZR 29/99, GRUR 2002, 727 sub II. 1).

  • OLG Brandenburg, 27.03.2003 - 10 UF 253/02

    Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge in Abhängigkeit der

    Denn dadurch, dass dem Elternteil, bei dem sich die Kinder gewöhnlich aufhalten, das Recht der Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten des täglichen Lebens zusteht, § 1687 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB, wird den Erschwerungen durch eine größere räumliche Entfernung zwischen den Eltern hinreichend Rechnung getragen (OLG Frankfurt, OLGR 2002, 206; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 564, 565; OLG Dresden, FamRZ 2000, 501).
  • LG Frankfurt/Main, 30.07.2008 - 6 O 173/08

    Wettbewerbsverstoß: Aufforderung zur Reduzierung der Telefongespräche im Rahmen

    Es muss sich um eine auf Außenwirkung im Markt gerichtete Förderung eigenen oder fremden Wettbewerbs handeln, zu dem die bloße Abwicklung eines Vertragsverhältnisses in der Regel nicht gehört (OLG Frankfurt am Main, GRUR 2002, S. 727, 728 - Irreführung eins Reiseveranstalters bei einseitiger Preiserhöhung, zum Begriff der Wettbewerbshandlung).
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